Vertragsgestaltung beim Verkauf

Der Gesetzgeber schreibt für Immobiliengeschäfte vor, dass ein Notar den Vertragsabschluss beurkundet, da die Prozesse komplex sind. Der Notar bietet Sicherheit, prüft Verträge juristisch und erklärt sie verständlich. Standardisierte Vertragspassagen gewährleisten Rechtmäßigkeit, während individuelle Vereinbarungen geprüft werden. Vor der Beurkundung müssen alle Beteiligten ihre Identität nachweisen. Die Auflassungsvormerkung im Grundbuch reserviert den Anspruch des Käufers, und der Notar kümmert sich um behördliche Schritte und Zahlungsaufforderungen. Der Zahlungstermin wird in der Urkunde festgelegt, und eine Belastungsvollmacht ermöglicht Banktransaktionen. Alle Vereinbarungen müssen in der Kaufurkunde festgehalten werden, da Nebenabsprachen die Gültigkeit des Gesamtvertrags gefährden können.